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Um sich bei thailändischen Eigentumsverhältnissen auszukennen, bedarf es großer
Erfahrung. Bei beabsichtigtem Kauf oder Miete, muss
immer mit größter Sorgfalt vorgegangen werden. Die Beauftragung
eines seriösen Unternehmens ist anzuraten, damit Eigentumsverhältnisse
genauestens geprüft und auch die Eigentumsübertragungen
rechtlich legitimiert werden. Die verständliche Sorge,
an inkompetente Beratungsbüros zu geraten, muss hier
in Thailand leider immer noch höher eingeschätzt werden
als in Europa. Vorinformationen und Anfragen bei den
jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften), sind zu
empfehlen.
Proline Real Estate Co.,Ltd
arbeitet in Thailand/Phuket mit dem deutschsprachigen
Anwaltsbüro VIMAMI Co. Ltd zusammen. VIMAMI Co. Ltd
wird von der deutschen Botschaft empfohlen und genießt
durch seriöse Abwicklung seit Jahren unser Vertrauen. Weitere
von der deutschen Botschaft empfohlene Anwälte finden
Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bangkok.
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Homepage der Deutschen Botschaft>>>
LANDBESITZ
KANN IN THAILAND NICHT AUF AUSLÄNDER EINGETRAGEN WERDEN.
Lassen Sie sich bitte nicht von den oft selbsternannten
Rechtberatern verunsichern.
Das Gesetz verbietet jedoch nicht,
dass ein Ausländer ein Haus und/oder Gebäude besitzt.
In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein
Leasingvertrag - Nutzungs-Mietvertrag für Grund und
Boden über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen.
Vom Gesetz ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge
von 30 Jahren vorgesehen. Jedoch wird meistens mit einem
Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlängerung
auf weitere 30 Jahre gewährt wird und dass bei Nichteinhaltung
dieser vertraglichen Verpflichtung eine hohe Strafzahlung
fällig ist. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen
werden um gesetzeswirksam zu sein.
Ausländer
haben das Recht, Darlehensverträge im Landtitel eintragen
zu lassen. Dies ist eine sichere Art sein Investment
zu schützen. Der Darlehensnehmer kann nicht ohne die
Zustimmung des Darlehensgebers das Land oder Haus veräußern.
Voraussetzung ist hierfür der Eintrag und die Registratur
im Landtitel.( Grundbuch )
Lassen Sie sich bitte nicht
von den oft selbsternannten Rechtberatern verunsichern,
sondern kontaktieren Sie seriöse Beratungsstellen und
Anwälte. Sie werden sehen die Rechtlage ist nicht so
kompliziert wie von vielen „Experten“ oft beschrieben.
Für
weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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