immobilien phuket  
 
 
 
 

 

 
 

RECHT IN THAILAND

englisch      deutsch

 

Um sich bei thailändischen Eigentumsverhältnissen auszukennen, bedarf es großer Erfahrung. Bei beabsichtigtem Kauf oder Miete, muss immer mit größter Sorgfalt vorgegangen werden. Die Beauftragung eines seriösen Unternehmens ist anzuraten, damit Eigentumsverhältnisse genauestens geprüft und auch die Eigentumsübertragungen rechtlich legitimiert werden. Die verständliche Sorge, an inkompetente Beratungsbüros zu geraten, muss hier in Thailand leider immer noch höher eingeschätzt werden als in Europa. Vorinformationen und Anfragen bei den jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften), sind zu empfehlen.

Proline Real Estate Co.,Ltd arbeitet  in Thailand/Phuket mit dem deutschsprachigen Anwaltsbüro VIMAMI Co. Ltd zusammen. VIMAMI Co. Ltd wird von der deutschen Botschaft empfohlen und genießt durch seriöse Abwicklung seit Jahren unser Vertrauen. Weitere von der deutschen Botschaft empfohlene Anwälte finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bangkok.
zur Homepage der Deutschen Botschaft>>>

LANDBESITZRECHTE FÜR AUSLÄNDER
LANDBESITZ KANN IN THAILAND NICHT AUF AUSLÄNDER EINGETRAGEN WERDEN.
Lassen Sie sich bitte nicht von den oft selbsternannten Rechtberatern verunsichern.

Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein Ausländer ein Haus und/oder Gebäude besitzt. In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein Leasingvertrag - Nutzungs-Mietvertrag für Grund und Boden über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen. Vom Gesetz ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge von 30 Jahren vorgesehen. Jedoch wird meistens mit einem Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlängerung auf weitere 30 Jahre gewährt wird und dass bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung eine hohe Strafzahlung fällig ist. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen werden um gesetzeswirksam zu sein.

Ausländer haben das Recht, Darlehensverträge im Landtitel eintragen zu lassen. Dies ist eine sichere Art sein Investment zu schützen. Der Darlehensnehmer kann nicht ohne die Zustimmung des Darlehensgebers das Land oder Haus veräußern. Voraussetzung ist hierfür der Eintrag und die Registratur im Landtitel.( Grundbuch )

UNSER RAT 
Lassen Sie sich bitte nicht von den oft selbsternannten Rechtberatern verunsichern, sondern kontaktieren Sie seriöse Beratungsstellen und Anwälte. Sie werden sehen die Rechtlage ist nicht so kompliziert wie von vielen „Experten“ oft beschrieben. 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 





 

 

 

 
Proline Real Estate Co., Ltd., 4 Moo 5, T. Kathu, Phuket 83120, Thailand
Mobile: +66 (0) 89-4727137   |  
info@proline-real-estate.com
www.proline-real-estate.net |  www.proline-real-estate.com
Web Design Innovene Co.,Ltd.